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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 07.05.2021

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, regeln die Nutzung der deutschsprachigen Internetseite, Dienste und Anwendungen der REVONEER GmbH, im Folgenden REVONEER genannt. Bestimmte Funktionalitäten erfordern eine Anmeldung auf der Internetseite bzw. das Anlegen eines Nutzerkontos.

Bei der Nutzung der Plattform nach Anmeldung bzw. Anlegen eines Nutzerkontos sind die wesentlichen Bereiche Vertragsverhältnis, Geheimhaltung und Datenschutz hervorzuheben.

Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren zu den AGB von REVONEER wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@revoneer.com.

Geheimhaltung

Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite (auch als Anlegen eines Kontos oder Registrierung bezeichnet) unterliegen alle Informationen, die REVONEER den BENUTZERN über die Plattform, per Mail, mündlich oder in sonstiger Form zukommen lässt, der Geheimhaltung gemäß § 4.

Die Geheimhaltung umfasst alle Informationen zu PROJEKTEN und KOOPERATIONSPARTNERN, welche mit REVONEER zusammen arbeiten. Es dürfen von BENUTZERN und auch ehemaligen BENUTZERN keinerlei Informationen ohne eine schriftliche Erlaubnis von REVONEER an Dritte weiter gegeben werden. Eventuelle Ausnahmen sind als öffentlich gekennzeichnet, d. h. Informationen, welche ohne eine Registrierung auf der Internetseite zugänglich sind. Ebenso gilt für KOOPERATIONSPARTNER die Geheimhaltung von internen Prozessen von REVONEER.

Vertragsverhältnis

Die Anmeldung auf der Internetseite bzw. das Anlegen eines Nutzerkontos ist für TALENTE möglich. Als TALENTE werden potenzielle Teammitglieder für die Projektbearbeitung im Bereich der industriellen und sozialen Projekte, welche auf der Internetseite von REVONEER ausgeschrieben sind, bezeichnet. Wenn der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, werden die TALENTE als BENUTZER bezeichnet und in den TALENT-POOL von REVONEER aufgenommen.

Bewirbt sich ein BENUTZER auf ein Projekt oder nimmt eine Projekteinladung von REVONEER an, wird er zu einem BEWERBER. Während des Bewerbungsverfahrens für ein Projekt werden dem BEWERBER weiterführende Informationen zu den Projekten zugänglich gemacht, welche der Geheimhaltung unterliegen. Erhält ein BEWERBER im Rahmen der Bildung des Projektteams eine Zusage, wird er als PROJEKTMITGLIED bezeichnet. Ein PROJEKTMITGLIED kann je nach Vertragsverhältnis ein FREIER BERATER oder ein MITARBEITER von REVONEER sein. Nach Abschluss eines PROJEKTS und Beendigung des projektbezogenen Arbeitsvertrags wird ein FREIER BERATER wieder als BENUTZER bezeichnet.

Die Art des Vertragsverhältnisses (FREIER BERATER oder MITARBEITER) wird im Rahmen des Bewerbungsprozesses geklärt und klar kommuniziert. Der entsprechende Vertrag wird über die Plattform von REVONEER zur Verfügung gestellt. Für das Zustandekommen einer wirksamen Vertragsbeziehung ist dieser unterschrieben an REVONEER zu senden bzw. über die Plattform hochzuladen.

Auch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses gilt die zeitlich unbegrenzte Verpflichtung zur Geheimhaltung auf Seiten beider Vertragspartner.

Das Vertragsverhältnis zwischen der REVONEER GmbH und dem KOOPERATIONSPARTNER, auch Auftraggeber genannt, sowie Änderungen oder Ergänzungen diesbezüglich sind nur wirksam, wenn sie in der Schrift- oder Textform vereinbart werden. Die Aufhebung aller Formerfordernisse bedarf ebenfalls der Schriftform.

Die Angebote der REVONEER GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

Datenschutz

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung, welche zusätzlich für die Nutzung der Internetseite und Plattform von REVONEER gilt und verpflichtend ist. Weiterführende Details zum Datenschutz sind in dem Abschnitt § 5 (Übertragung von Bildrechten) beschrieben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1. Die REVONEER GmbH bietet über ihre Internetseite (auch Plattform genannt) den BENUTZERN bestimmte Funktionalitäten auf der Webseite an, welche ihnen die Suche nach möglichen Projekten mit dem Ziel einer Mitarbeit an diesen ermöglicht. Als BENUTZER werden im Folgenden alle Nutzer der Plattform bezeichnet, unabhängig von ihren tatsächlichen und weiteren Vertragsverhältnisse. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besteht nach der Aufnahme in ein Projektteam die Möglichkeit, als FREIER BERATER oder MITARBEITER in dem entsprechenden Projekt tätig zu werden. Dazu werden den Projektmitgliedern entsprechende Anwendungen zur Verfügung gestellt. FREIER BERATER gelten als selbstständige Unternehmer, welche gewerblich oder freiberuflich tätig sind, und sind für die Einhaltung der sie betreffenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich Steuerrecht, selbst verantwortlich. REVONEER übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung entsprechender Vorschriften durch FREIE BERATER.

2. REVONEER bietet dem BENUTZER die technische Möglichkeit, sich über ein Login, bestehend aus Benutzernamen oder E-Mail-Adresse und Passwort, auf der Plattform zu registrieren und einen BENUTZERKONTO anzulegen. Ist der BENUTZER auf der Seite nach vollständig durchlaufenem Bewerbungsverfahren und einer Bestätigung von REVONEER angemeldet, hat er Zugriff auf interne Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen. Auf der Plattform kann sich der BENUTZER nach der Anmeldung für PROJEKTE (Aufträge von KOOPERATIONSPARTNERN) bewerben und nach durchlaufenem Bewerbungsprozess im Fall einer erfolgreichen Aufnahme in das Projektteam diese Aufträge bearbeiten (als FREIER BERATER oder im Angestelltenverhältnis als MITARBEITER). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die in den Geschäftsbedingungen genannten Parteien (BENUTZER und KOOPERATIONSPARTNER sowie Interessenten für den NEWSLETTER nach erfolgter Registrierung). Die AGB finden Anwendung für alle Vertragsbeziehungen zwischen REVONEER und den genannten Parteien. Werden abweichende Individualvereinbarungen und VERTRÄGE zwischen REVONEER und den genannten Parteien vereinbart, haben diese Vorrang zu den Regelungen der AGB.

3. Ein gültiges Vertragsverhältnis zwischen REVONEER und MITARBEITERN oder FREIEN BERATERN kommt mit der Unterzeichnung eines VERTRAGS zustande. Explizite Vereinbarungen, welche im Rahmen des Bewerbungsprozesses getroffen werden, sind entsprechend schriftlich zu dokumentieren und von beiden Vertragsparteien durch eine Unterschrift zu bestätigen. Mit der Annahme eines PROJEKTS verpflichten sich BENUTZER zur sorgfältigen Recherche und Bearbeitung des angenommenen PROJEKTS. Die Anzahl an PROJEKTEN, welche durch einen BENUTZER bearbeitet werden, ist nicht festgelegt oder limitiert. Die Zeiteinteilung bei der Projektbearbeitung erfolgt mit Ausnahme von durch REVONEER oder KOOPERATIONSPARTNERN festgelegten Terminen selbstständig durch den BENUTZER.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen der REVONEER GmbH als Ingenieurbüro und KOOPERATIONSPARTNERN, auch Auftraggeber genannt, in ihrer Eigenschaft als Unternehmer. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des KOOPERATIONSPARTNERS gelten nur, wenn sie von der REVONEER GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

6. Die REVONEER GmbH behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Fall einer Änderung, werden die AGB spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an alle BENUTZER (ausgenommen ehemalige BENUTZER) bekannt gegeben. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfangen der E-Mail, welche die geänderten AGB beinhaltet, schriftlich widersprochen wird. Bei Bekanntgabe der geänderten AGB verpflichtet sich REVONEER nicht, die BENUTZER explizit auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Nichterhebens eines Widerspruchs hinzuweisen.

7. Durch Benutzung der von REVONEER zur Verfügung gestellten Plattform durch Anmeldung auf der Internetseite, der Anmeldung für den NEWSLETTER oder die Zusammenarbeit mit REVONEER (gültig für KOOPERATIONSPARTNER oder anderweitige KUNDEN der REVONEER GmbH) stimmen die einzelnen Parteien den AGB zu und nehmen die Hinweise zum Widerspruchsrecht siehe § 1 Absatz 5 zur Kenntnis.

§ 2 Einrichtung eines Benutzerkontos für Benutzer

1. Damit sich ein BENUTZER auf ein PROJEKT bewerben kann und im Projektteam an der Bearbeitung von PROJEKTEN teilnehmen kann, sind eine einmalige kostenlose Einrichtung eines BENUTZERKONTOS sowie die Freischaltung des Kontos durch REVONEER erforderlich. Der BENUTZER muss für die Einrichtung des BENUTZERKONTOS mindesten 18 Jahre alt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Freischaltung des BENUTZERKONTOS durch REVONEER. Der von dem BENUTZER angegebene Wohnsitz wird als jeweiliger Unternehmenssitz angesehen, dies gilt vor allem für FREIE BERATER, falls diese keine anderweitige Unternehmensadresse angeben.

2. Der BENUTZER ist ohne Ausnahme dazu verpflichtet, die bei der Einrichtung des BENUTZERKONTOS angeforderten Daten ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß anzugeben. Dabei behält sich REVONEER vor, im Einzelfall die Freischaltung des Kontos von der Übermittlung geeigneter Nachweise abhängig zu machen, welche als Beleg für die Korrektheit der angegebenen Daten dienen. Benutzer sind weiterführend dazu verpflichtet, die angegebenen Kontaktdaten sowie alle sonstigen angegebenen Daten auf dem aktuellen Stand zu halten und erforderliche Anpassungen unverzüglich mithilfe der Änderungsfunktion vorzunehmen. Wenn REVONEER auf Grund einer unterbliebenen erforderlichen Datenänderung nicht mit dem BENUTZER in Kontakt treten kann, übernimmt REVONEER keine Verantwortung.

3. Die erforderlichen Daten für die Anmeldung (Login) und somit das Anlegen eines BENUTZERKONTOS sind Vor- und Nachname sowie ein Passwort. Für die Geheimhaltung und Sicherheit dieses Passworts ist der BENUTZER verantwortlich. Das Passwort ist nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Dabei trägt der BENUTZER die volle Verantwortung, für alle Handlungen, die über sein BENUTZERKONTO vorgenommen werden. Das gilt nicht, wenn der BENUTZER die Nutzung des Kontos durch Dritte nicht zu vertreten hat. Sobald ein BENUTZER Kenntnis über die Weitergabe seines Passworts oder unberechtigten Zugriff auf sein BENUTZERKONTO erlangt, ist er verpflichtet, REVONEER unverzüglich darüber in zu informieren. Für eventuelle Schäden, die dem BENUTZER durch den Missbrauch oder Verlust des Passworts entstehen, übernimmt REVONEER keine Haftung.

4. Die Anmeldung eines BENUTZERKONTOS für einen Dritten ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Unterhaltung mehrerer BENUTZERKONTEN ist untersagt.

5. Es ist BENUTZERN gestattet, externe Personen für die Registrierung bei REVONEER oder über eine entsprechende Empfehlungsanwendung für PROJEIKTE zu empfehlen. Dabei dürfen nur öffentlich zugängliche Informationen bzw. die durch die Empfehlungsanwendung zur Verfügung gestellten Informationen weiter gegeben werden, bei weiterführenden Informationen ist die Geheimhaltung zu beachten.

6. Es ist REVONEER vorbehalten, das BENUTZERKONTO eines BENUTZERS zu löschen und/oder die Vertragsbeziehung (mit MITARBEITERN oder FREIEN BERATERN) zu beenden, wenn dieser gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertraglich festgelegte Verpflichtungen verstößt. Ist dies der Fall, werden dem BENUTZER alle offenen Beträge im BENUTZERKONTO, die er von REVONEER für erfolgte Arbeitsleistung erhält, auf das von ihm angegebene Bankkonto ausbezahlt.

7. Der BENUTZER kann jederzeit die Löschung seines BENUTZERKONTOS schriftlich bei REVONEER beantragen. REVONEER verpflichtet sich nach der Beantragung um eine zeitnahe Löschung des BENUTZERKONTOS. Dabei werden alle Informationen und Daten, welche der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen (z. B. Gutschriften und Rechnungen), erst nach Ablauf der jeweils einschlägigen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Alle sonstigen Daten werden mit der Löschung des BENUTZERKONTOS gelöscht. Auch nach Löschen des BENUTZERKONTOS und der entsprechenden Daten gelten für ehemalige BENUTZER die Geheimhaltung und für REVONEER der Datenschutz.

§ 3 Abwicklung eines Projekts

1. Nach der Registrierung und Freischaltung des BENUTZERKONTOS können BENUTZER die durch REVONEER eingestellten PROJEKTE, welcher der Qualifikationsstufe des BENUTZERS bzw. den Anforderungen des KUNDEN entsprechen, inklusive der jeweils geltenden Konditionen einsehen. Alle von REVONEER auf der Plattform eingestellten Informationen über die PROJEKTE inklusive der Konditionen dienen als Richtlinie. REVONEER behält sich vor, diese Angaben nachträglich zu ändern oder anzupassen.

2. Ein BENUTZER kann entweder über eine Einladung von REVONEER für ein PROJEKT vorgeschlagen werden oder hat die Möglichkeit, sich selbst auf ausgeschriebene PROJEKTE zu bewerben. Eine Einladung von Seiten REVONEER stellt lediglich ein Angebot dar und ist keine Garantie für die endgültige Aufnahme in das entsprechende Projektteam. Nimmt ein BENUTZER die Einladung an oder bewirbt sich selbst, wird er zum BEWERBER und erhält weiterführende Informationen zu dem entsprechenden PROJEKT.

3. Die für die Bearbeitung eines PROJEKTS erforderlichen Daten werden dem BEWERBER zur Verfügung gestellt, sobald das vorgeschlagene Vertragsverhältnis akzeptiert wird und der BEWERBER damit zum FREIEN BERATER oder MITARBEITER im PROJEKT wird. Die entsprechenden Daten werden für den Zeitraum des PROJEKTS zur Verfügung gestellt (z. B. Zugangsdaten, PROJEKT-spezifische Daten) und unterliegen der strengen Geheimhaltung.

4. Alle für die Bearbeitung des PROJEKTS zur Verfügung gestellten Daten sind vom FREIEN BERATER oder MITARBEITER nach Abschluss des jeweiligen PROJEKTS vollständig an REVONEER zu übergeben. Alle Daten auf privat verwendeten Computern sowie sonstige digitale oder in Papierform vorliegende Daten zu dem abgeschlossenen PROJEKT, welche nicht an REVONEER übergeben wurden (z. B. Kopien), sind zu vernichten.

5. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen für den KOOPERATIONSPARTNER, auch Auftraggeber genannt, ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Die REVONEER GmbH wird alle Leistungen nach dem Stand der Technik sowie der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, die von beiden Vertragspartnern letztlich abgestimmt werden.

7. Auf Anfrage erteilt die REVONEER GmbH dem KOOPERATIONSPARTNER jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über entstandene oder noch zu erwartende Aufwände sowie den voraussichtlichen Fertigungstermin.

8. Der KOOPERATIONSPARTNER nennt einen Projektleiter bzw. Ansprechpartner für die Zusammenarbeit, welcher Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann, die von ihm schriftlich festgehalten werden. Der Projektleiter bzw. Ansprechpartner steht der REVONEER GmbH für notwendige Informationen zur Verfügung und die REVONEER GmbH wird bei Fragen unverzüglich auf diesen zukommen.

9. Die REVONEER GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen Aufträge erteilen sowie die dafür entstandenen Kosten vom KOOPERATIONSPARTNER einfordern, soweit vorab kommuniziert und schriftlich festgehalten. Dem KOOPERATIONSPARTNER wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von 5 Tagen der Auftragserteilung an einen Dritten zu widersprechen.

10. Für die Richtigkeit der REVONEER zum Zwecke der Auftragserfüllung vom KOOPERATONSPARTNER überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte steht REVONEER nicht ein. Eine Prüfungspflicht besteht nur insoweit, als der REVONEER GmbH konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Fragwürdigkeit der übermittelten Daten bzw. Unterlagen und Auskünfte bekannt sind.

11. Die REVONEER GmbH kann sich im Rahmen der allgemeinen Pflichten bei der Vorbereitung der Leistungserbringung sachkundiger Hilfskräfte bedienen. Ortsbesichtigungen dürfen qualifizierten Mitarbeitern überlassen werden, wenn die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vollständig und zweifelsfrei übermittelt werden können, so dass die Beurteilung des Sachverhaltes für die REVONEER GmbH ohne Einschränkungen möglich ist und dessen Eigenverantwortlichkeit erhalten bleibt.

12. Weiterhin ist die REVONEER GmbH berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Reisen, Orts- und Objektbesichtigungen und die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos, Videos und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des KOOPERATIONSPARTNERS bedarf. Soweit in diesem Zusammenhang jedoch Kosten entstehen, die erkennbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachtens stehen, hat die REVONEER GmbH die vorherige Zustimmung des KOOPERATIONSPARTNERS einzuholen.

13. Für die Auftragsbearbeitung hat der KOOPERATIONSPARTNER dafür Sorge zu tragen, dass der REVONEER GmbH alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind der REVONEER GmbH relevante Umstände sowie Änderungen und neue Erkenntnisse, welche die Projektbearbeitung beeinflussen können, unverzüglich mitzuteilen.

14. Der KOOPERATIONSPARTNER hat die REVONEER GmbH zu ermächtigen bzw. ggf. in gesondertem Schriftstück zu bevollmächtigen, bei Beteiligten, Behörden oder Dritten die zur Erstattung der Leistung notwendigen Auskünfte einzuholen oder Unterlagen einzusehen und Ermittlungen durchzuführen.

15. Der KOOPERATONSPARTNER darf der REVONEER GmbH und den für die Projektbearbeitung eingeteilten MITARBEITERN und FREIEN BERATERN keine Weisungen erteilen, die die tatsächlichen Feststellungen, fachliche Schlussfolgerungen, Bewertungen oder das Ergebnis verfälschen können. Gleichwohl erteilte Weisungen oder Wünsche hat die REVONEER GmbH zurückzuweisen.

16. Der KOOPERATIONSPARTNER ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen die von der REVONEER GmbH vorgelegten Ergebnisse zu prüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen und Mängel zu untersuchen. Reklamationen sind innerhalb dieser Untersuchungsfrist schriftlich gegenüber der REVONEER GmbH zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ergebnis der Leistung als abgenommen.

17. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den KOOPERATIONSPARTNER oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der KOOPERATIONSPARTNER weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.

18. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten für die Aufwände der Überprüfung oder Nacharbeiten dem KOOPERATIONSPARTNER in Rechnung gestellt.

19. Im Fall von Mängeln und Abweichungen vom Auftragsvolumen, die rechtzeitig gerügt werden, ist die REVONEER GmbH verpflichtet, unverzüglich Nachbesserung zu eigenen Lasten zu leisten. Die Nachbesserung hat innerhalb einer vom KOOPERATIONSPARTNER zu setzenden Frist zu erfolgen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so ist der KOOPERATIONSPARTNER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz zu verlangen. Der von der REVONEER GmbH geschuldete Schadenersatz beschränkt sich dabei in der Höhe nach auf den dreifachen Betrag des von der Nachbesserung direkt betroffenen Rechnungsanteils, maximal jedoch in der Höhe des Stammkapitals der GmbH. Die Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mängelfolgeschäden die über diesen Betrag hinausgehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

20. Ansprüche auf Wandelung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb der vom KOOPERATIONSPARTNER zu setzenden Frist im Mängelfall, siehe Punkt 18 nicht geltend gemacht werden.

21. REVONEER haftet für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet REVONEER nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Schadensbetrag, sofern er nicht mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Verbindung steht, ist je Einzelfall auf die doppelte Auftragssumme begrenzt, soweit nicht eine Versicherung von REVONEER oder eines eingesetzten Dritten einen höheren Schadensersatz leistet. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

22. Schadensersatzansprüche des KOOPERATIONSPARTNER verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der KOOPERATIONSPARTNER Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.

23. Die Haftung für den Verlust gespeicherter Daten ist ausgeschlossen.

24. Befindet sich der KOOPERATIONSPARTNER gegenüber REVONEER in Zahlungsverzug, dann ist die REVONEER GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und den entstandenen Schaden (z. B. entgangener Gewinn, vergeblich aufgewendete Arbeitszeit) geltend zu machen.

§ 4 Geheimhaltung

1. Mit dem Einrichten eines BENUTZERKONTOS beginnt die Geheimhaltung für BENUTZER. Das heißt, bereits vor Annahme eines PROJEKTS unterliegen die dem Nutzer zugänglich gemachten Informationen, welche nicht auf der öffentlich zugänglichen Seite von REVONEER zu finden sind, der Geheimhaltung. Dies betrifft ebenso schriftliche, mündliche oder in sonstiger Form zugänglich gemachte Informationen und erstreckt sich über die internen Informationen von REVONEER sowie alle von KOOPERATIONSPARTNERN zur Verfügung gestellten Daten.

2. Alle Regelungen der Geheimhaltung sind Bestandteil eines jeden Vertrags für FREIE BERATER oder MITARBEITER. Die Gültigkeit der Geheimhaltung besteht ab der Registrierung auch für BENUTZER vor Vertragsabschluss.

3. Die Geheimhaltung betrifft weiterführend auch KOOPERATIONSPARTNER, sobald diese einen rechtsgültigen Vertrag mit REVONEER eingehen.

4. Die Geheimhaltung erstreckt sich zeitlich unbegrenzt.

5. Informationen, welche vertraulich zu behandelt werden müssen, sind:

I. Innerbetriebliche Vorgänge und Verhältnisse
II. Die Betriebsstätten bzw. Projektumgebung und die sich dort befindenden Personen, Materialien, Soft- und Hardware
III. Technische und wirtschaftliche Angelegenheiten von REVONEER und KOOPERATIONSPARTNERN
IV. PROJEKTE sowie deren Konditionen und Angaben
V. KUNDEN von REVONEER

6. BENUTZER sind verpflichtet, über alle Auftragsbeschreibungen von PROJEKTEN sowie über die für die Bearbeitung zugänglich gemachten Daten gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Informationen sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle Informationen dürfen ausschließlich hinsichtlich der Leistungserbringung gegenüber REVONEER genutzt werden.

7. Liegt ein Verstoß der Geheimhaltungsvereinbarungen von Seiten eines BENUTZERS vor, behält sich REVONEER die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.

8. Wird im Rahmen der Bearbeitung von PROJEKTEN oder aus anderweitigen Gründen BENUTZERN der Zugriff auf bestehende Computersysteme und/oder Netzwerke bzw. Datenanbindungen gewährt, sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet wären, diese Systeme hinsichtlich ihrer Funktion zu beeinträchtigen und/der eine Funktionsunfähigkeit herbeizuführen. Sind die entsprechend vereinbarten Arbeiten abgeschlossen (z. B. nach Ende eines PROJEKTS), hat der BENUTZER keinen Anspruch auf einen Zugang zu den Systemen. Wird ihm die Berechtigung dazu nicht automatisch entzogen und er hat Kenntnis davon, hat er REVONEER unverzüglich darüber zu informieren. Alle zur Verfügung gestellten Systeme und Programme dürfen ausschließlich für vertragsgegenständliche Arbeiten verwendet werden.

9. FREIE BERATER und MITARBEITER verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Arbeit jederzeit auf Anforderung von REVONEER herauszugeben und zur Verfügung zu stellen, jedoch spätestens zu den entsprechenden Meilensteinen oder Terminen zu Zwischenergebnissen selbstständig über den vereinbarten Datentransfer (z. B. auf ein festgelegtes Laufwerk) abzulegen. Urheberrechtlich geschützte Daten und Arbeitsergebnisse aus einer Tätigkeit für REVONEER stehen ausschließlich REVONEER zu. Nach Ende der vereinbarten Tätigkeit bzw. Abschluss des entsprechenden PROJEKTS geht das ausschließliche Nutzungsrecht auf REVONEER über. Sämtliche etwaige Urheberrechte werden mit der gezahlten Vergütung abgegolten.

10. Weiterhin versichert der FREIE BERATER bzw. MITARBEITER, dass sämtliche von ihm erbrachte Leistungen für REVONEER keine rechtswidrigen Inhalte enthalten oder strafrechtlich in irgendeiner Form relevant sind. Es dürfen mit den zur Verfügung gestellten Inhalten keine Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Entstehen für REVONEER Kosten, weil Dritte in berechtigter Weise Anspruch auf Grund von Inhalten erheben, welche durch FREIE BERATER oder MITARBEITER zur Verfügung gestellt wurden, ist der entsprechende FREIE BERATER oder MITARBEITER zum Ersatz der Kosten verpflichtet. Wenn er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, gilt diese Regelung nicht. REVONEER behält sich vor, im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen die erbrachten Leistungen von FREIEN BERATERN und MITARBEITERN insbesondere auf urheberrechtliche Verstöße zu überprüfen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Daten auf rechtswidrige Inhalte zu Überprüfen. Letzteres unterliegt der Sorgfaltspflicht der FREIEN BERATER und MITARBEITER.

11. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter kann nicht gewährleistet werden. Eine bewusste Weitergabe von Daten erfolgt nicht. REVONEER weist darauf hin, dass bei der Datenübertragung z. B. per E-Mail Sicherheitslücken auftreten können.

§ 5 Übertragung von Bildrechten

1. Wird im Rahmen von Veranstaltungen von REVONEER Bild- oder Videomaterial generiert, stimmt der BENUTZER mit seiner Teilnahme an der Veröffentlichung dieses Materials zu. REVONEER behält sich vor, dieses auf Flyern, Plakaten, Facebook oder sonstigen Werbe- und Presseerzeugnissen (in Printpublikationen oder in elektronischer Form) zu nutzen. Die BENUTZER stimmen dem mit ihrer Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen ausdrücklich zu und verzichten auf Honorarzahlungen und jegliche Ansprüche. Eine solche Veranstaltung ist von REVONEER eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Nennung von Namen ist dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BENUTZER zulässig.

2. REVONEER verpflichtet sich, jegliches Video- und Bildmaterial nicht in rufschädigender Art oder für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen zu nutzen.

3. Das Bildmaterial wird nicht zum Weiterverkauf verwendet. Hinsichtlich der zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Verwendung gibt es keinerlei Einschränkungen.

4. Ein Widerspruch gegen die Verwendung ist für BENUTZER schriftlich (z. B. per E-Mail an info@revoneer.com) möglich. Dies muss mindestens 24 Stunden vor offiziellem Beginn einer Veranstaltung erfolgen, ansonsten wird von einer Zustimmung zur Verwendung des Video- und Bildmaterials ausgegangen.

§ 6 Haftung für Inhalte und Links

1. Die Inhalte der Internetseite und Plattform von REVONEER wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte wird jedoch keine Gewährleistung übernommen. Wird REVONEER über eine konkrete Rechtsverletzung durch Inhalte auf der Internetseite in Kenntnis gesetzt, verpflichtet sich REVONEER, diese umgehend zu entfernen.

2. Es können unter Umständen Links zu externen Internetseiten von Drittanbietern auf der Internetseite und Plattform von REVONEER enthalten sein. Für Inhalte der verlinkten Seiten ist der jeweilige Anbieter oder Betreiber zuständig. Verlinkte Seiten werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte überprüft, weiterführend erfolgt keine Überprüfung der Inhalte. Wird REVONEER über rechtswidrige Inhalte verlinkter Seiten informiert, werden die Verlinkungen umgehend entfernt.

§ 7 Urheberrecht

1. Alle durch REVONEER erstellten Inhalte und Werke der Internetseite und Plattform von REVONEER unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Verwertung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von REVONEER nicht zulässig. Downloads und Kopien der Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zulässig.

2. Bei der Erstellung der Inhalte werden die Urheberrechte von Dritten beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, ist REVONEER davon in Kenntnis zu setzen. REVONEER wird die Inhalte nach Bekanntwerden einer solchen Urheberrechtsverletzung umgehend löschen.

§ 8 Rechtswahl & Gerichtsstand

1. Vertragliche Beziehungen zwischen REVONEER und BENUTZERN sowie KOOPERATIONSPARTNERN basieren auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen von dieser Rechtswahl sind alle zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der KOOPERATIONSPARTNER seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort angibt.

2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen BENUTZER und REVONEER sowie KOOPERATIONSPARTNERN und REVONEER gilt als Gerichtsstand der Sitz von REVONEER.

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